24.5.1.Nr.3
§ 97 Abs. 1 Z 4 ArbVG
§ 105 Abs. 3 Z 2 und Abs. 6 ArbVG
1. Die Mitbestimmungsrechte der Belegschaft sind in den Bestimmungen des ArbVG über die Betriebsverfassung abschließend und absolut zwingend geregelt.
24.5.1.Nr.3
§ 97 Abs. 1 Z 4 ArbVG
§ 105 Abs. 3 Z 2 und Abs. 6 ArbVG
1. Die Mitbestimmungsrechte der Belegschaft sind in den Bestimmungen des ArbVG über die Betriebsverfassung abschließend und absolut zwingend geregelt.
