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Änderungskündigung mit Versetzungscharakter Zustimmungserfordernis des Betriebsrates? - OGH 28.6.2016, 8 ObA 63/15w

49. LfgOktober 2016

23.4.13.Nr.21

§ 101 ArbVG
§ 105 ArbVG

1. Nach § 101 ArbVG bedarf eine Einreihung auf einen anderen Arbeitsplatz, die mit einer Verschlechterung der Entgelt- oder sonstigen Arbeitsbedingungen verbunden ist, zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrats.

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