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Intranet-Nutzung - OGH 20.10.2004, 8 ObA 92/04v

14. LfgFebruar 2005

22.11.2.Nr.1

§ 72 ArbVG

1. Besteht in einem Betrieb bereits ein internes Computer-Kommunikationsnetz („Intranet“), ist auch dem Betriebsrat der Zugang dazu und die Möglichkeit der Verständigung der anderen Arbeitnehmer einzuräumen, da einem solchen Zugang auch keine wesentlichen Interessen des Betriebs entgegen stehen.

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