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BR-interne Sachmittel-Neuverteilung Bindung des Betriebsinhabers bzw. Arbeitgebers? - OGH 30.10.2017, 9 ObA 124/17a

53. LfgFebruar 2018

22.11.1.Nr.5

§ 47 zweiter Satz PBVG
§ 65 Abs. 3 PBVG
§ 72 ArbVG
§ 105 ArbVG
§ 115 Abs. 3 ArbVG

1. Der Anspruch auf Sachmittelbeistellung gemäß § 47 zweiter Satz PBVG (§ 72 ArbVG) steht dem Personalausschuss (Betriebsrat) als Organ der Arbeitnehmerschaft im Ganzen zu (9 ObA 95/16k mwN).

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