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Nachbesetzungsfreie „Pensionierungen“ Gebot sparsamer Unternehmensführung und Sozialauswahl - OGH 25.6.2013, 9 ObA 113/12a

40. LfgOktober 2013

20.12.3.Nr.1

§ 17 Abs. 1 Z 7 GlBG
§ 20 Abs. 3 GlBG
§ 31 Abs. 13 ORF-G
Art. 6 RL 2000/78/EG
§ 105 Abs. 3c ArbVG

1. Betrieblich notwendige, nicht nachbesetzte Alterpensionierungskündigungen, denen auch eine Ausnahme des konkreten kollektivvertraglichen Kündigungsschutzes zugrunde liegt, sind unter Bedachtnahme auf die gesetzlichen Unternehmensvorgaben beim ORF infolge grundsätzlicher Sachlichkeit iSd § 20 Abs. 3 GlBG keine Altersdiskriminierung.

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