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Altersgrenzen öffentlicher Dienst Richterbewerbung mit 67? - OGH 22.10.2014, 1 Ob 195/14d

44. LfgFebruar 2015

20.11.1.Nr.5

§ 99 RDG
Art. 6 Abs. 1 lit. c RL 2000/78/EG
Art. 88 Abs. 1, 147 Abs. 6 B-VG
§ 13 BDG

1. Der generelle Ausschluss von über 65-Jährigen von der Aufnahme in den öffentlichen Dienst stellt auch bei Richtern keine Altersdiskriminierung dar und berechtigt daher deshalb abgelehnte Bewerber nicht zu Schadenersatz.

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