20.3.2.Nr.5
§ 3 Z 1 GlBG
§ 12 Abs. 1 GlBG
1. Äußerungen, die im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass sich Personen weiblichen Geschlechts gleich gar nicht um Lehrstellen (im Anlassfall für Zimmerer) bewerben sollten, sind ein klarer und massiver Verstoß gegen das Gebot des diskriminierungsfreien Bewerbungsverfahrens.

