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Teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder: Mittelbare Diskriminierung durch bloßes Entgeltausfallsprinzip? - OGH 30.10.2018, 9ObA72/18f

56. LfgMärz 2019

20.2.1.Nr.7

§ 39 Abs. 3 ArbVG
§ 115 Abs. 1 ArbVG
§ 116 ArbVG
§ 37 Abs. 3 dt BetrVG
Art 3 RL/117 EWG

1. Gemäß § 115 Abs. 1 ArbVG ist das Mandat des Betriebsratsmitglieds ein Ehrenamt, das, soweit nicht anderes bestimmt wird, neben den Berufspflichten auszuüben ist.

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