16.8.1.Nr.4
§ 2 Abs. 1 lit. a, d, e, Abs. 3 BUAG
§ 3 Abs. 1 BUAG
§ 33d Abs. 1 BUAG
Anhang Entsende-RL 96/71/EG
1. Die reine Herstellung von Betonfertigteilen wie Autobahnpollern, die in einer Produktionshalle als Massenprodukt hergestellt und von einem Unternehmer für seine Bau- und Montagetätigkeit erworben werden sollen, fällt nicht unter den Anwendungsbereich der §§ 2 f BUAG.

