16.4.4.Nr.6
§ 10 Abs. 1 und 3 UrlG
§ 23 Abs. 1 AngG
1. Die Bemessung der Urlaubsersatzleistung ist nicht auf das Entgelt abzustellen, das der Arbeitnehmer erst bei einem „fiktiven“ Urlaubsverbrauch nach dem Zeitpunkt der Beendigung verdient hätte.

