16.2.1.Nr.3
Teilzeit-RL 97/81/EG idF 98/23/EG
§ 4 Nr. 2 Teilzeitrahmenvereinbarung (Anhang Teilzeit-RL)
§ 55 Abs. 5 Tiroler L-VBG
1. Die Inanspruchnahme des Jahresurlaubs zu einer späteren Zeit als dem Bezugszeitraum (Urlaubsjahr) steht in keiner Beziehung zu der in dieser späteren Zeit erbrachten Arbeitszeit.

