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Auch Altsalden bei Umstellung auf Teilzeit? - EuGH 22.4.2010, C-486/08

31. LfgOktober 2010

16.2.1.Nr.3

Teilzeit-RL 97/81/EG idF 98/23/EG
§ 4 Nr. 2 Teilzeitrahmenvereinbarung (Anhang Teilzeit-RL)
§ 55 Abs. 5 Tiroler L-VBG

1. Die Inanspruchnahme des Jahresurlaubs zu einer späteren Zeit als dem Bezugszeitraum (Urlaubsjahr) steht in keiner Beziehung zu der in dieser späteren Zeit erbrachten Arbeitszeit.

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