15.3.1.Nr.6
§ 914 ABGB
§ 1154b ABGB
§ 1155 ABGB
1. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kann § 1155 ABGB (und auch dessen befristeter Absatz 3) keine Anwendung mehr finden, weil diese Regelung ein aufrechtes Arbeitsverhältnis voraussetzt.
15.3.1.Nr.6
§ 914 ABGB
§ 1154b ABGB
§ 1155 ABGB
1. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kann § 1155 ABGB (und auch dessen befristeter Absatz 3) keine Anwendung mehr finden, weil diese Regelung ein aufrechtes Arbeitsverhältnis voraussetzt.
