15.3.1.Nr.4
§ 32 Abs. 3 EpidemieG
§ 33 EpidemieG
§ 1 EFZG
§ 3 EFZG
§ 40 NÖ LVBG
1. Beim Anspruch nach § 32 EpiG handelt es sich nicht um Entgelt, sondern um eine auf einem öffentlich-rechtlichen Titel beruhende Entschädigung des Bundes, für die der Arbeitgeber in Vorlage tritt.

