15.2.2.Nr.6
§ 1155 Abs. 1 ABGB
1. § 1155 ABGB ist auch auf eine Überstundenpauschale anzuwenden, wenn ein unkündbarer Dienstnehmer auf Grund von Umstrukturierungen nicht mehr im Betrieb verwendet werden kann.
15.2.2.Nr.6
§ 1155 Abs. 1 ABGB
1. § 1155 ABGB ist auch auf eine Überstundenpauschale anzuwenden, wenn ein unkündbarer Dienstnehmer auf Grund von Umstrukturierungen nicht mehr im Betrieb verwendet werden kann.
