15.1.6.Nr.1
§ 8 Abs. 3 AngG
§ 54 Abs. 1 ASGG
1. Einen lediglich von aufgezählten tatsächlichen Hinderungsgründen abhängigen Anspruch gewährt § 8 Abs. 3 AngG gerade nicht, da „verursachte Unfälle“ auch vom Arbeitnehmer selbstverschuldete Unfälle erfassen.

