14.6.1.Nr.16
§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Im Krankenstand darf auch der Arbeitgeber grundsätzlich auf die Richtigkeit einer ärztlichen Diagnose vertrauen.
14.6.1.Nr.16
§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Im Krankenstand darf auch der Arbeitgeber grundsätzlich auf die Richtigkeit einer ärztlichen Diagnose vertrauen.
