14.1.1.Nr.9
§ 61 Abs. 2, 3, 13, 16 Z 3, 17, 18 GehG
§ 24 VBG
§ 91 Abs. 1 VBG
1. Ein (Vertrags-)Lehrer kann durch Erklärung bewirken, dass Mehrdienstleistungen, die mit einer Vergütung gemäß § 61 Abs. 2 (gegebenenfalls in Verbindung mit Abs. 4) GehG abzugelten wären, zur Gänze oder zu einem bestimmten Hundertsatz nicht (gesondert) zu vergüten sind, sondern mit der Zahl von Unterrichtsstunden (Wochen-Werteinheiten) seinem Zeitkonto gutgeschrieben werden.

