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Kreditvergabe durch Bank-Geschäftsleiter - OGH 8.8.2002, 8 ObA 78/02g

8. LfgFebruar 2003

13.3.3.Nr.3

§ 1324 ABGB
§ 6 DHG

1. Um ein Handeln als grob fahrlässig zu beurteilen, muss es sich auffallend aus der Menge der unvermeidlichen Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens herausheben.

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