13.2.6.Nr.4
§ 2 Abs. 2 DHG
§ 3 DHG
§ 67 VersVG
1. Ob und wie weit ein Ersatzanspruch zu mäßigen ist, ist eine Frage des Einzelfalls.
13.2.6.Nr.4
§ 2 Abs. 2 DHG
§ 3 DHG
§ 67 VersVG
1. Ob und wie weit ein Ersatzanspruch zu mäßigen ist, ist eine Frage des Einzelfalls.
