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Kostenersatz für Autoanmietung - Ungünstigere Vereinbarung? - OGH 28.5.2015, 9 ObA 34/15p

46. LfgOktober 2015

12.1.2.Nr.4

§ 1014 ABGB

1. Die Bestimmung des § 1014 ABGB ist dispositiver Natur und kann durch - auch verschlechternde - Vereinbarungen der Parteien abbedungen werden.

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