vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kostenersatz für Autoanmietung - Ungünstigere Vereinbarung? - OGH 28.5.2015, 9 ObA 34/15p

46. LfgOktober 2015

12.1.2.Nr.4

§ 1014 ABGB

1. Die Bestimmung des § 1014 ABGB ist dispositiver Natur und kann durch - auch verschlechternde - Vereinbarungen der Parteien abbedungen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!