11.14.1.Nr.18
§ 1 Abs. 5 Z 7 LSD-BG
§ 3 und 29 Abs. 1 LSD-BG
Art. 1 Richtlinie 96/71/EG
1. Hat ein Arbeitnehmer das Bundesgebiet im Rahmen des Transitverkehrs lediglich durchquert und wurde dabei in Österreich eine Ladung aufgenommen, wobei er an der Ladetätigkeit nicht beteiligt war, sondern den LKW lediglich lenkte und auch sonst keine Tätigkeiten in Österreich ausführte, hat die Tätigkeit im Rahmen des Transitverkehrs keine hinreichende Verbindung zum Bundesgebiet aufgewiesen.

