11.10.1.Nr.10
§ 2 ABGB
§ 328 ABGB
§ 1431 ABGB
§ 62 Abs. 4 erster Satz NÖ LBG
1. Der gute Glaube beim Empfang und Verbrauch eines unrechtmäßigen Dienstbezugs wird nicht nur durch auffallende Sorglosigkeit ausgeschlossen, sondern schon dann verneint, wenn der Bedienstete zwar nicht nach seinem subjektiven Wissen, aber bei objektiver Beurteilung an der Rechtmäßigkeit des ihm ausgezahlten Bezugs auch nur zweifeln musste.

