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Vorzeitenanrechnungen für EU- oder EWR-Bürger - OGH 30.8.2001, 8 ObA 303/00t

5. LfgFebruar 2002

11.9.4.Nr.2

Art. 48 EG-Vertrag (jetzt Art. 39 EG)
Art. 28 EWR-Abk
Art. 7 Abs. 1 und 4 EWG-FreizügigkeitsVO
§ 26 Abs. 2 VBG

1. Die in anderen Mitgliedsstaaten der EU oder des EWR an Einrichtungen, die den in § 26 Abs. 2 VBG aufgezählten österreichischen Einrichtungen vergleichbar sind, zurückgelegten Zeiten müssen für die Berechnung der Entlohnung von Vertragslehrern und Vertragsassistenten zeitlich unbegrenzt berücksichtigt werden.

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