11.7.2.Nr.16
Pkt. III/lit. l KollV Arbeiter private Autobusbetriebe
1. Die zeitliche Mindestbezahlung für einen Kalendertag kann nicht mehrfach beansprucht werden.
11.7.2.Nr.16
Pkt. III/lit. l KollV Arbeiter private Autobusbetriebe
1. Die zeitliche Mindestbezahlung für einen Kalendertag kann nicht mehrfach beansprucht werden.
