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Diensterfindungen - Rechnungslegungspflicht - OGH 21.12.2011, 9 ObA 7/11m

36. LfgJuni 2012

11.6.1.Nr.11

§ 8 Abs. 1 PatG
§ 9 PatG
§ 151 PatG

1. § 151 PatG ist per analogiam - besonders nach Auflösung des Dienstverhältnisses - auch auf einen Dienstnehmer, der Anspruch auf eine Vergütung für eine Diensterfindung hat, anzuwenden.

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