11.3.5.Nr.2
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 2 Abs. 1 EFZG
§ 8 Abs. 1 AngG
§ 19 Z 5 Arbeiter-KollV graphisches Gewerbe
§ 20 Arbeiter-KollV graphisches Gewerbe
1. Sonderzahlungen als eine Form aperiodischen Entgelts gebühren regelmäßig nicht für Zeiten nach Ausschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruchs im Fall der Krankheit, allerdings nur sofern nicht ein Kollektivvertrag oder eine andere einwirkende Norm Gegenteiliges anordnet.

