11.3.3.Nr.8
§ 1435 ABGB
§ 1438 ABGB
Art. XII Abs. 3 Arbeiter-KollV Güterbeförderungsgewerbe
1. Entfällt nach den KollV-Bestimmungen der Anspruch auf eine aliquote Sonderzahlung bei vorzeitigem Austritt ohne wichtigen Grund oder bei Entlassung, wird dieser Anspruch bei gerechtfertigter Entlassung gar nicht erworben und ist ein bereits erhaltener Urlaubszuschuss auch ohne ausdrückliche Rückzahlungsverpflichtung zurückzuzahlen.

