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Grafikerin Metallgewerbe - Seinerzeit vorgelegte Dienstzeugnisse und Vertragsabschluss ohne zusätzliches Nachweisverlangen ausreichend? - OGH 27.9.2018, 9 ObA 82/18a

56. LfgMärz 2019

11.1.2.Nr.22

§ 17 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4, Abs. 8 Ang.KollV Metallgewerbe
§ 3 ArbVG

1. Die Pflicht des Arbeitnehmers zur Bekanntgabe (allenfalls) anrechenbarer Vordienstzeiten ist ihrem Wesen nach eine im konkreten Kollektivvertrag positivierte vorvertragliche Aufklärungspflicht, die aus der Rücksichtnahme auf die Interessen des potentiellen Vertragspartners entspringt.

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