11.1.1.Nr.40
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 15 Abs. 4 IT-Kollektivvertrag
1. Für die Einstufung in eine bestimmte Tätigkeitsfamilie des IT-KV ist - wie sich insbesondere auch aus dessen § 15 Abs. 4 ergibt - die Art der ausgeübten Tätigkeit maßgeblich.
11.1.1.Nr.40
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 15 Abs. 4 IT-Kollektivvertrag
1. Für die Einstufung in eine bestimmte Tätigkeitsfamilie des IT-KV ist - wie sich insbesondere auch aus dessen § 15 Abs. 4 ergibt - die Art der ausgeübten Tätigkeit maßgeblich.
