11.1.1.Nr.27
KollV Versorgungsbetriebe und zentraler Bereich
Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen
1. Die Tätigkeit und Verantwortung für alle ungeplanten Vorkommnisse und die Betriebsführung als diensthabender Ingenieur - außerhalb der regulären Dienstzeit - im verantwortungsvollsten Bereich des Störungsmanagements begründet noch keine Leitung der Abteilung im Regulärbetrieb (Normalarbeitszeit).

