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Diensthabender Ingenieur außerhalb der NAZ mit Strom-Alleinveranwortung für Ungeplantes und Störungen Verwendungsgruppe-I-Leitungsfunktion? - OGH 17.12.2012, 9 ObA 145/12g

39. LfgJuni 2013

11.1.1.Nr.27

KollV Versorgungsbetriebe und zentraler Bereich
Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen

1. Die Tätigkeit und Verantwortung für alle ungeplanten Vorkommnisse und die Betriebsführung als diensthabender Ingenieur - außerhalb der regulären Dienstzeit - im verantwortungsvollsten Bereich des Störungsmanagements begründet noch keine Leitung der Abteilung im Regulärbetrieb (Normalarbeitszeit).

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