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Lehr- und Erziehungskräfte - Beauftragte Einrichtungen der vollen Erziehung Wohngruppenbetreuerin - OGH 29.10.2014, 9 ObA 91/14v

44. LfgFebruar 2015

10.17.2.Nr.1

§ 1 Abs. 2 Z 6 AZG
§ 1 Abs. 2 Z 4 ARG
§ 28 Abs. 2 StKJHG
§ 32 Abs. 1 und 2 Z 2 StKJHG
§ 24 Abs. 1 und 2 BAGS-KollV

1. Üben Betreuer in einer sozialpädagogischen Wohngemeinschaft alle Betreuungsaufgaben im stationären Wohnbereich und auch die Bezugsbetreuung aus, sind sie als Erziehungskräfte und sozialpädagogische Wohngemeinschaften, denen die Durchführung der Maßnahme der vollen Erziehung im Sinn des § 28 Abs. 2 iVm § 32 Abs. 1 und 2 Z 2 StKJHG obliegt, als Erziehungsanstalt anzusehen.

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