10.9.3.Nr.8
§ 7 Abs. 1 und 7 ARG
§ 9 Abs. 1 und 5 ARG
§ 31 Abs. 2 Z. 1 ARG
§ 3 Abs. 2 letzter Satz FRG 1957
Arbeiter-KollV Garagen und Tankstellen
1. Ein Arbeitnehmer hat für die an einem Feiertag, der gleichzeitig ein Sonntag ist, geleistete Arbeit keinen Anspruch auf Feiertagsarbeitsentgelt, weil keine Beschäftigung während der Feiertagsruhe vorliegt.

