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Durch Verringerung Normalarbeitszeitsoll? Spitalsärzte etc. - OGH 24.5.2019, 8 ObA 15/19t

58. LfgOktober 2019

10.9.2.Nr.7

§ 9 Abs. 1 ARG
§ 13d Abs. 16 KollV Ordensspitäler Österreichs

1. Durch Verringerung der Soll-Normalarbeitszeit trägt der Arbeitgeber dem Ausfallprinzip nach § 9 Abs. 1 ARG Rechnung, wonach der Arbeitnehmer für die infolge eines Feiertags ausgefallene Arbeit seinen Entgeltanspruch behält.

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