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Kollektivvertraglich freie Samstage - Ruhetagsentschädigung bei Nichtgewährung? - OGH 29.4.2014, 9 ObA 25/14p

43. LfgOktober 2014

10.8.1.Nr.1

§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 22d Abs. 2 und 3 bzw. ARG
§ 22f Abs. 3 ARG
Abschnitt VI C Z 2.1 KollV Handelsangestellte

1. Die KV-Bestimmungen, wonach Angestellte und Lehrlinge in Verkaufsstellen zwar an Samstagen nach 13.00 Uhr beschäftigt werden dürfen, in diesem Fall aber der jeweils folgende Samstag zur Gänze arbeitsfrei zu bleiben hat, gewähren keine bezahlte Freizeit, sondern schreiben lediglich eine bestimmte Verteilung der Normalarbeitszeit vor.

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