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„Zweiteiler-Dienst“ 3-stündige Pause? Entgeltpflichtige „Stehzeit“ (Umkehrzeit)? - OGH 27.5.2020, 8 ObA 35/20k

63. LfgJuni 2021

10.7.1.Nr.11

§ 13b Abs. 1 Satz 1 AZG
§ 15a Abs. 2 AZG
§ 16 AZG
III.2f, IV.1. KollV private Autobusbetriebe

1. Eine Zeit, über die der Arbeitnehmer nach Belieben disponieren und sich in keiner Weise für seinen Arbeitgeber bereithalten muss, ist - gleichgültig ob man sie als Ruhepause, als Lenkpause oder als Freizeit qualifiziert - keine Arbeitszeit, mag sie auch uU Einsatzzeit iSd § 16 AZG sein.

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