10.7.1.Nr.6
§ 11 Abs. 1 AZG
§ 18 AZG
§ 18k AZG
§ 18h Abs. 1, 3 und 4 AZG
§ 18i AZG
§ 18j AZG
§ 6 Pkt 3, 5 ÖBB-Arbeitszeit-KollV
1. Da das Gesetz von einer Unterbrechung der Arbeitszeit durch die Ruhepause spricht, zählt die Ruhepause grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit und wäre daher auch nicht zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

