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Bloß minutenweise Verkürzung festgelegter unbezahlter Ruhepausen schon eine Pausenverlegung? - OGH 21.4.2016, 9 ObA 32/16w

49. LfgOktober 2016

10.7.1.Nr.6

§ 11 Abs. 1 AZG
§ 18 AZG
§ 18k AZG
§ 18h Abs. 1, 3 und 4 AZG
§ 18i AZG
§ 18j AZG
§ 6 Pkt 3, 5 ÖBB-Arbeitszeit-KollV

1. Da das Gesetz von einer Unterbrechung der Arbeitszeit durch die Ruhepause spricht, zählt die Ruhepause grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit und wäre daher auch nicht zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

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