10.5.4.Nr.29
§ 6 Abs. 1 AZG
§ 10 Abs. 1 AZG
§ 37b Abs. 7 AMSG (idF BGBl I Nr 12/2020)
1. Überstunden durch Überschreiten der nach dem Kollektivvertrag täglich zulässigen Normalarbeitszeit sind auch während Zeiten, für die Corona-Kurzarbeit vereinbart wurde, gesondert zu entlohnen.

