10.5.4.Nr.19
§ 1 Abs. 2 Z 6 und 8 AZG
§ 10 AZG
1. Für die Überstundenentlohnung genügt es nicht, dass vom Arbeitnehmer einfach Überstunden geleistet wurden.
10.5.4.Nr.19
§ 1 Abs. 2 Z 6 und 8 AZG
§ 10 AZG
1. Für die Überstundenentlohnung genügt es nicht, dass vom Arbeitnehmer einfach Überstunden geleistet wurden.
