10.5.4.Nr.15
§ 10 Abs. 3 AZG
§ 19e Abs. 2 AZG
1. Zum „Normallohn“ nach § 10 Abs. 3 AZG gehören nach hA zwar verschiedene Entgeltbestandteile wie Schmutz- oder Erschwerniszulagen, nicht aber Entgeltleistungen, die nur in größeren Abständen zu bestimmten Fälligkeitsterminen gebühren, wie die Sonderzahlungen.

