10.5.4.Nr.13
§ 10 Abs. 1 Z 1 und 3 AZG
§ 3 Abs. 2 ArbVG
Art. XIV Pkt. 12 Arbeiter-KollV Metallgewerbe
1. Nach stRsp des OGH ist in den Normallohn als Berechnungsgrundlage für den Überstundenzuschlag nach § 10 AZG alles einzurechnen, was bei Leistung der betreffenden Arbeit in der Normalarbeitszeit regelmäßig auch an Zuschlägen und Zulagen mit Entgeltcharakter gewährt wird.

