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Fehlen einer Gleitzeitperiode Überstunden und Überstundenzuschläge? - OGH 23.2.2021, 8 ObS 9/20m

64. LfgOktober 2021

10.4.4.Nr.5

§ 3 Abs. 1, 4b Abs. 2 und 3 AZG
§ 10 Abs. 1 Z. 1, Z. 2 AZG
§ 19f Abs. 3 AZG
§ 1 Abs. 2
§ 3a Abs. 1 IESG
§ 6 Abs. 4 und 5
§ 7 Abs. 3 lit. b und Abs. 6
KollV Architekten und Ingenieurbüros

1. Fehlt ein Element des Mindestinhalts einer Gleitzeitvereinbarung (hier: Gleitzeitperiode), so ist die Gleitzeitvereinbarung unwirksam und es gelten die Normalarbeitszeitgrenzen gemäß § 3 Abs. 1 AZG.

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