10.4.2.Nr.10
§ 54 Abs. 1 ASGG
§ 19c Abs. 1 AZG
§ 863 Abs. 1 ABGB
1. Das Vorliegen des Feststellungsinteresses ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen.
10.4.2.Nr.10
§ 54 Abs. 1 ASGG
§ 19c Abs. 1 AZG
§ 863 Abs. 1 ABGB
1. Das Vorliegen des Feststellungsinteresses ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen.
