10.1.2.Nr.6
§ 2 Abs. 1 Z 1 AZG
§ 4 Abs. 2 Arbeiter-KollV Denkmal-, Fassaden-, Gebäudereiniger
§ 6 Abs. 3 Arbeiter-KollV Denkmal-, Fassaden-, Gebäudereiniger
1. Orte, an denen die Arbeitsleistungen zu erbringen sind, gehören zum wesentlichen Inhalt der Arbeitspflicht.

