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Entgelttransparenz und Abrechnungsübermittlung - Formell vollständige oder auch materiell richtige? - OGH 28.8.2018, 8 ObA 41/18i

56. LfgMärz 2019

9.7.2.Nr.39

§ 2f Abs. 1 AVRAG
§ 16 AVRAG
§ 97 Abs. 1 Z 3 ArbVG
§ 7 lit. b Satz 1 Arbeiter-KollV Hotel- und Gastgewerbe

1. Der Arbeitgeber hat seiner Verpflichtung nach § 2f Abs. 1 Satz 1 AVRAG zur Übermittlung einer „vollständigen“ Abrechnung von Entgelt und Aufwandsentschädigungen bereits dann entsprochen, wenn die Abrechnung formell vollständig ist.

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