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Zuweisung zu vorhandener leichterer Arbeit bei bloß partieller Dienstunfähigkeit - OGH 27.8.2013, 9 ObA 43/13h

41. LfgFebruar 2014

9.7.2.Nr.26

§ 1157 ABGB

1. Für den Fall partieller Dienstunfähigkeit ist der Dienstgeber im Rahmen der allgemeinen Fürsorgepflicht verhalten, dem Dienstnehmer auch leichtere Arbeit zuzuweisen.

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