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OGH 7.6.2001, 9 ObA 117/01y

4. LfgNovember 2001

9.4.2.Nr.1

§ 7 AngG
§ 27 Z 1 und 3 AngG

1. Eine über die Bestimmung des § 7 AngG hinausgehende Beschränkung der privaten Betätigungsfreiheit (insbesondere auch eine Verpflichtung zur Unterlassung von Nebenbeschäftigungen) bewirkt selbst dann, wenn sie vertraglich vereinbart ist, keine Erweiterung des Entlassungstatbestands des § 27 Z 3 AngG.

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