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Entgeltfolgen der Zustimmung zu Vertragsänderung Stellvertreter- nach Gruppenleiterfunktion - OGH 7.7.2004, 9 ObA 21/04k

13. LfgOktober 2004

8.1.2.Nr.1

§ 6 Abs. 1 AngG
§ 16 ABGB
ÖBB-AVB

1. Vertragsändernde Versetzungen - so die Versetzung eines Gruppenleiters in die Funktion des Gruppenleiterstellvertreters - bedürfen der Zustimmung des Arbeitnehmers.

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