8.1.2.Nr.1
§ 6 Abs. 1 AngG
§ 16 ABGB
ÖBB-AVB
1. Vertragsändernde Versetzungen - so die Versetzung eines Gruppenleiters in die Funktion des Gruppenleiterstellvertreters - bedürfen der Zustimmung des Arbeitnehmers.
8.1.2.Nr.1
§ 6 Abs. 1 AngG
§ 16 ABGB
ÖBB-AVB
1. Vertragsändernde Versetzungen - so die Versetzung eines Gruppenleiters in die Funktion des Gruppenleiterstellvertreters - bedürfen der Zustimmung des Arbeitnehmers.
