vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mitarbeitspflicht in der Forschung - Klagbare Ansprüche auf Infrastruktur? - OGH 22.10.2012, 9 ObA 145/11f

38. LfgFebruar 2013

8.1.1.Nr.4

§ 100 UG 2002
§ 1151 Abs. 1 ABGB

1. Der Einsatz des Personals und der Betriebsmittel (zB Räume, Geräte, Werkstoffe etc) gehört zu den ureigensten Aufgaben des Dienstgebers, die seinem allgemeinen Weisungsrecht und seiner funktionellen Autorität unterliegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!