7.2.2.Nr.1
§ 22 Abs. 3 ArbVG
§ 24 Abs. 3 ArbVG
1. Das bloße Bestehen eines Arbeitgeberverbandes, dem der Arbeitgeber nicht angehört, schließt die Erlassung eines Mindestlohntarifes nicht aus.
7.2.2.Nr.1
§ 22 Abs. 3 ArbVG
§ 24 Abs. 3 ArbVG
1. Das bloße Bestehen eines Arbeitgeberverbandes, dem der Arbeitgeber nicht angehört, schließt die Erlassung eines Mindestlohntarifes nicht aus.
