6.2.9.Nr.5
§ 19c Abs. 1 RKV Industrieangestellte idF Metallbereich
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 902 Abs. 1 ABGB
1. Die dem normativen Teil eines KollV angehörenden Bestimmungen sind nach der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang und der Absicht des Normgebers auszulegen.

